AGBs/ZAHLUNGS- UND TEILNAHMEBEDINGUNGEN

 

ABONNEMENTS

Es gibt Halbjahres- und Jahresabonnements. Die Laufzeit beginnt mit Abschluss des Vertrages und verlängert sich jeweils um die im Vertrag vereinbarte Laufzeit, wenn dieser nicht fristgerecht (s. Kündigung Abonnements) gekündigt wird. Bei Abschluss des Abonnements für nur einen Tag, wird ein Kurstag festgelegt. Ein Ausweichen auf einen anderen Tag bzw. das Nachholen eines verpassten festgelegten Kurstages ist leider nicht möglich. Die Zahlung ist per Überweisung oder Dauerauftrag immer zum 1. jeden Monats zu leisten. Bei wiederholt verspäteten oder nicht eingehaltenen Zahlungen wird eine Erhebung von 10,-/Monat fällig. Abonnementverträge sind nicht übertragbar.

 

ABONNEMENTPAUSEN

Bei Jahresabonnements ist eine Vertragspause von max. vier Wochen innerhalb des Vertragsjahres möglich. Die Abwesenheit sollte allerdings dann mindestens für zwei zusammenhängende Wochen sein. Längere Pausen sind innerhalb eines Vertragsjahres ausgeschlossen. Bei längerer Krankheit, unter Vorlage eines ärztlichen Attests, kann das Abonnement für den Zeitraum der Krankheit pausiert werden und wird nach Ablauf des Abos um den Zeitraum des Ausfalls verlängert.

 

ZEHNERKARTEN

Zehnerkarten haben eine Laufzeit von vier und sechs Monaten. Die Laufzeit beginnt mit dem Erwerb der Karte. Urlaube, Feiertage und Krankheiten sind in diesem System bereits berücksichtigt. Die Zahlung erfolgt zu Beginn der Karte in bar oder vorab per Überweisung. Zehnerkarten sind nicht übertragbar.

 

PRIVATSTUNDEN

Privatstundenbuchungen sind verbindlich, werden vorab überwiesen/bezahlt und finden nur bei Vorauszahlung statt. Absagen müssen aus organisatorischen Gründen mindestens 24 Stunden vorher erfolgen. Rechtzeitig abgesagte Privatstunden werden verrechnet.

 

WORKSHOPS

Workshopbuchungen sind verbindlich und werden aus organisatorischen Gründen vorab überwiesen, oder vorab vor Ort bezahlt. Eine Abmeldung vom Workshop sollte bis spätestens sieben Tage vor Beginn erfolgen. Bei Nichtteilnahme, oder nicht rechtzeitiger Abmeldung, werden die Kosten nicht verrechnet. Bei plötzlich eintretender Krankheit wird die Workshopgebühr verrechnet. Workshops sind immer sehr schnell ausgebucht, daher werden Plätze nur noch reserviert/Anmeldungen fest, sobald die Zahlung eingegangen ist.

 

KÜNDIGUNG ABONNEMENTVERTRÄGE

Abonnementverträge können schriftlich per Mail mit einer Frist von vier Wochen zum Ablauf der vertraglich vereinbarten Laufzeit gekündigt werden. Maßgeblich ist das Datum des Eingangs der schriftlich eingereichten Kündigung bei SONJABECHERYOGA. Bei nicht rechtzeitigem Eingang verlängert sich der Vertrag um die entsprechend gleiche Laufzeit. SONJABECHERYOGA ist berechtigt, den Vertrag aus bestimmten Gründen jederzeit mit sofortiger Wirkung zu beenden, wobei der Yogaschüler hier keinen finanziellen Nachteil erfährt.

 

HAFTUNGSAUSSCHLUSS

Für persönliche mitgebrachte Gegenstände / Wertgegenstände / Garderobe übernehme ich keine Haftung. 

 

Ich führe den Unterricht nach bestem Wissen und Gewissen durch und setzte voraus, dass mir vor Kursbeginn eventuelle körperliche und psychische Einschränkungen (s. Teilnahmebedingung) mitgeteilt werden, die vorab ärztlich abgeklärt wurden und mit der Teilnahme an einem Kurs vereinbar sind. Der Teilnehmer ist für die Teilnahme am Unterricht selbst verantwortlich und somit ist jede Art von Haftung seitens SONJABECHERYOGA ausgeschlossen. Ebenso hafte ich nicht für selbstverschuldete Unfälle.

 

KURSTAGE & KURSZEITEN

Änderungen der Kurstage und Kurszeiten bleiben SONJABECHERYOGA vorbehalten. Ebenfalls behalte ich mir vor, bis zu fünf Wochen pro Kalenderjahr sowie zwischen Weihnachten und Neujahr, bis einschließlich 06. Januar, keinen Unterricht zu geben. Dies hat keinerlei Auswirkungen auf die Laufzeiten und Zahlungsbedingungen der Abonnementverträge und Viermonatskarten. Dreimonatskarten, werden jeweils um den Zeitraum verlängert, wenn der Unterrichtsausfall Auswirkungen auf die Anzahl der Kurstage in den jeweiligen Monaten hat. In den Ferien werden Kurse je nach Teilnehmeranzahl zusammengelegt oder ausfallen. An Feiertagen sowie Rosenmontag findet kein Unterricht statt und wird auch nicht nachgeholt. Kursausfallzeiten durch Weiterbildung oder Krankheit meinerseits, werden nur dann nachgeholt, wenn ich es für notwendig halte. Entscheidend hierfür ist die Anzahl der Fehltage, sowie die Anzahl der bereits stattgefunden Kurstage in dem jeweiligen Monat. Ein Anspruch auf Ersatz der dadurch ausgefallenen Unterrichtsstunden besteht nicht.

 

TEILNAHMEBEDINGUNGEN

Während allen Kursen, Workshops und Privatunterrichtseinheiten sind Eigenverantwortung und eine gute physische und psychische Belastbarkeit Voraussetzung für die Teilnahme. Nicht einzuschätzende körperliche oder psychische Probleme sollten unbedingt vor der Teilnahme ärztlich abgeklärt werden. Sollte nach Rücksprache mit dem Arzt/Therapeuten einer Teilnahme nichts entgegensprechen und dennoch körperliche oder psychische Faktoren vorliegen, die besondere Aufmerksamkeit benötigen und/oder berücksichtigt werden müssen, so sind mir diese vor der Teilnahme unbedingt mitzuteilen. Dies gilt auch für eine bestehende/gerade gewesene Schwangerschaft! Während einer bestehenden Schwangerschaft ist die Teilnahme an "normalen" Yogakursen leider nicht möglich. Nach einer Schwangerschaft sollte erst nach der Rückbildung und nach Rücksprache mit einer Hebamme an einem Yogakurs teilgenommen werden. Ebenfalls empfiehlt es sich, bei Einnahme von starken Medikamenten, nach Operationen sowie allgemeinen gesundheitlichen Einschränkungen, vorher Rücksprache mit einem Arzt zu halten, ob Yogastunden zu diesem Zeitpunkt empfehlenswert sind. 

 

Eine Teilnahme erfolgt immer auf eigene Verantwortung. Jede Art von Haftung seitens SONJABECHERYOGA ist ausgeschlossen.

 

 

CORONA HYGIENEAUFLAGEN

 

Bitte nur

  • geimpft
    • nach einer vollständigen Impfung 
    • zwei Wochen nach der letzten Impfung
    • mit einem gültigen Impfnachweis 
    • mit Negativtest, nicht älter als 24 Stunden, von einem Testzentrum
  • genesen
    • Nachweis des positiven PCR-Tests in Papierform oder die Bescheinigung eines Arztes 
    • frühestens 28 Tage nach der Infektion
    • maximal drei Monate nach der Infektion
    • nach drei Monaten + zusätzlich geimpft
    • mit Negativtest von einem Testzentrum
  • geboostert
    • mit Negativtest, nicht älter als 24 Stunden, von einem Testzentrum
    • mit Negativtest, nicht älter als 24 Stunden, bestätigt von einer weiteren Person, aus der Schule als Lehrer*in 
    • mit unterschriebenem/bestätigem Negativtest, nicht älter als 24 Stunden, aus der eigenen/einer Physiopraxis o. ä. E. 
    • mit einem selbstdurchgeführten Selbsttest, nicht älter als 24 Stunden, bestätigt durch eine weitere Person und mit Datum und Uhrzeit, per Foto, bestätigt

 

 

Im Überblick bedeutet das genau:

 

Geimpft-geimpft-geimpft: 

Wer bei seiner Erstimpfung Biontech, Moderna oder Astrazeneca erhielt, benötigt für die Grundimmunisierung noch die Zweitimpfung. Wer danach die dritte Impfung bekommen hat (mit Biontech oder Moderna in der Regel frühestens drei Monate nach der Zweitimpfung), gilt noch ab demselben Tag als geboostert und ist somit von der Testpflicht der 2G-plus-Regel befreit.

 

Geimpft-geimpft-geimpft (auch in jeglicher Kombination mit Johnson & Johnson):

Für diejenigen, die mit dem Einfach-Impfstoff von Johnson & Johnson geimpft wurden, gibt es eine Änderung: Auch sie brauchen jetzt drei Impfungen, um als geboostert zu gelten und von der Testpflicht befreit zu werden. Davor galten sie schon nach zwei Impfungen als geboostert.

 

Geimpft-geimpft (für etwa zweieinhalb Monate):

Wer zweifach geimpft ist, wird zwischenzeitig Geboosterten gleichgestellt und von der Testpflicht ausgenommen - wenn die zweite Impfung mehr als 14 aber weniger als 90 Tage zurückliegt.

 

Genesen (für etwa zwei Monate):

Wer genesen ist, wird zwischenzeitig ebenfalls Geboosterten gleichgestellt und von der Testpflicht ausgenommen - wenn der positive PCR-Test mehr als 27 Tage aber weniger als 90 Tage zurückliegt.

 

Geimpft-genesen:

Wer zuerst einfach geimpft wurde und danach mit PCR-Nachweis mit Corona infiziert war, wird Geboosterten gleichgestellt und von der Testpflicht ausgenommen.

 

Genesen-geimpft:

Das gilt auch andersherum: Wer eine Corona-Infektion mit einem PCR-Test nachweisen kann und eine darauffolgende Impfung, wird Geboosterten ebenfalls gleichgestellt und von der Testpflicht ausgenommen.

 

Genesen-geimpft-geimpft: 

Wer sich zunächst mit Corona infiziert hatte und dann zweimal impfen ließ, gilt als geboostert und ist von der Testpflicht befreit.

 

sowie 

  • nur gesund zum Unterricht kommen und nur, wenn keinerlei Erkältungssymptome vorhanden sind.
  • die Hände - mit dem im Studio befindlichen Desinfektionsspender - nach Betreten und vor Verlassen des Studios desinfizieren.
  • in die Nachweisliste eintragen.
  • eine eigene gereinigte Yogamatte & Hilfsmittel (Blöcke, Gurt, Decke) mit zum Unterricht bringen.
  • eigene Getränke mitbringen.
  • eine Maske im Studio vor und nach dem Unterricht sowie bei verlassen des Platzes tragen.
  • den Mindestabstand von 1,50 m bereits in der Einfahrt und im Studio einhalten.
  • daran denken, dass die Toilette und die Umkleiden im Moment nicht genutzt werden dürfen.
  • fertig umgezogen zum Unterricht kommen.
  • die Klebevorrichtung zum Einrichten des Platzes nutzen, damit der einzuhaltende Mindestabstand immer gewährleistet ist.
  • in die Armbeuge husten und niesen.
  • im Moment nur vorab überweisen.
  • max. 5-10 Minuten vor Beginn des Unterrichts kommen.
  • nach dem Unterricht auf lange Gespräche verzichten und das Studio zügig verlassen.
  • vorübergehend auf enge Interaktionen wie Händegeben oder Umarmungen zur Begrüßung und zum Abschied verzichten.

 

NEWSLETTER

Ich versende in regelmäßigen Abständen Newsletter per Mail, die zum Beispiel über aktuelle Workshops informieren. Sollten diese Informationen nicht erwünscht sein, bitte ich Sie/Euch, mir dies entweder per Mail oder vor Ort mitzuteilen.